European Rifle Association
Ausschreibung

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Einladung und Ausschreibung

ERA- D Training

Ort, Datum und Zeit:

Auf Mandalay 6,

am

26.02., 26.03., 14.05. u. V., 30.07., 13.08., 03.09., 24.09., 29.10., 19.11. 2011

in der Zeit von 8.00 bis 16.00Uhr.

Waffen / Disziplinen:

Alle Waffen mit einem Kaliber von max. 8mm, die keine Magnumpatronen verschießen, und gemäß dem Deutschen WaffR zum sportlichen Schießen oder gemäß Jagdgesetz zugelassen sind.

Alle Disziplinen, die gemäß einer vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnung oder gemäß Jagdgesetz geschossen werden und nicht verboten sind.

 Schießzeit / Ablauf:

Alle Teilnehmer sind zum Auf- und Abbau sowie zur Deckungsarbeit verpflichtet!

Ein Schießen ohne Anzeiger in der Deckung ist verboten!

 Ausnahmen regelt die Schießleitung.

Aufbau der Scheiben ab 08:00Uhr.  Schießbeginn ab 08:45Uhr.

Schießende 15:30Uhr.  Abbau der Scheiben und verlassen des Geländes bis 16:00Uhr.
 

Munition:

Stellt der Schütze.  Kaliber max.8mm, keine Magnumpatronen.

  Zugelassen ist Fabrikmunition und wiedergeladene Munition, die lt. WaffG  zugelassen ist. Die notwendigen EWB sind  mitzuführen und dem Veranstalter ggf. vorzulegen. Der  Veranstalter behält sich vor, von jedem Schützen Munition zwecks Prüfung einzuziehen.

Startgeld:

Aus Organisatorischen Gründen werden  nur Meldungen berücksichtigt, die das Startgeld bis zum Meldeschluss  auf das unten angegebene Konto überwiesen haben.

12 € für ERA Mitglieder und 15 € für Nichtmitglieder  pro Scheibe pro Stunde.

80,00€ pro Scheibe pro Tag.

 

Konto - Nr.: 160 131 38, BLZ:478 535 20   bei der Kreissparkasse Wiedenbrück.

 

Meldungen:

Schriftliche Meldung mit namentlicher Nennung der Teilnehmer an:

European Rifle Association-D e.V.     Paderborner Str.1     33758 Schloß Holte-Stukenbrock

oder per Fax:   +49-5207-922336

oder per Mail:   murke.era-d@t-online.de

Meldeschluß ist jeweils 5 Tage vor dem jeweiligen Trainingstermin.

 

Es gelten die Regeln der ERA-D, Änderungen im Ablauf etc. behält sich der Veranstalter jedoch vor.

Absage der Veranstaltung aus militärischen Gründen ist auch ohne die Benachrichtigung durch den Veranstalter jederzeit möglich.